Kinder- und Jugendhilfe
Die Förderung der Kinder- und Jugendhilfe mit Spielzeug kann auf mehreren Ebenen stattfinden – sowohl pädagogisch als auch organisatorisch. Dabei geht es nicht nur darum, dass „mehr Spielsachen“ da sind, sondern wie sie gezielt zur Entwicklung, Bildung und sozialen Teilhabe eingesetzt werden.
1. Ziele der Förderung
- Entwicklungsförderung: Spielzeug unterstützt Motorik, Sprache, Kreativität und soziale Kompetenzen.
- Integration und Inklusion: Speziell ausgewähltes Spielzeug kann Barrieren abbauen, z. B. bei Kindern mit Behinderungen oder unterschiedlichem kulturellen Hintergrund.
- Bildungszugang: Lernspielzeug (z. B. Baukästen, Puzzles, Experimentierkästen) kann Bildungschancen verbessern.
2. Formen der Förderung mit Spielzeug
- Ausstattung von Einrichtungen: Kitas, Horte, Jugendzentren und Pflegeeinrichtungen für Kinder erhalten gezielt Spiel- und Lernmaterial.
- Projektarbeit: Pädagogische Projekte, in denen Spielzeug gezielt zur Erreichung bestimmter Lernziele eingesetzt wird (z. B. soziales Rollenspiel zur Konfliktlösung).
- Spendenaktionen: Unternehmen, Privatpersonen oder Organisationen wie unsere spenden Spielzeug an kooperierende Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.
- Förderprogramme: Kommunen oder Länder finanzieren Anschaffungen über Budgets oder spezielle Fördergelder.
3. Qualitätsaspekte
- Pädagogische Eignung: Spielzeug sollte altersgerecht, sicher, nachhaltig und förderlich für die Entwicklung sein.
- Partizipation: Kinder werden mit einbezogen, um zu entscheiden, welche Spielmaterialien angeschafft werden.
- Vielfalt: Unterschiedliche Materialien, um verschiedene Spielarten (freies Spiel, Konstruktionsspiel, Rollenspiel, Bewegungsspiel) zu ermöglichen.
Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Jugendhilfe soll junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen. Sie soll dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.
(§ 1 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch - Kinder- und Jugendhilfe -)